02173 / 20 444 28

Fahrzeugbewertungen

Unfallrekonstruktion

Gerichtsgutachten

Unfallgutachten

Technische Gutachten

Gutachten KFZ-Waschanlagen

Wir wünschen allen Geschäftspartnern eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2025.

Spenden statt schenken: Mit unserer diesjährigen Weihnachtsspende unterstützen wir die Tandemgruppe Weiße Speiche Köln e.V.. Erfahren Sie hier mehr über den Verein.

Ingenieurbüro Junk

Drei Standorte – ein Leistungsversprechen

Monheim und Bingen am Rhein: An diesen zwei Standorten fertigt das Ingenieurbüro Junk Beweissicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, technische Gutachten sowie Schadengutachten (Haftpflicht und Kasko), Fahrzeugbewertungen und Verkehrsunfall-Rekonstruktionen an.

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Hauptbüro Monheim

Rheinparkallee 12
40789 Monheim
Tel. 02173 / 20 444 28

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Büro Bingen

Gaustraße 6
55411 Bingen am Rhein

Neues aus dem Ingenieurbüro

Herzlichen Glückwunsch!

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung dürfen wir gratulieren: Im Frühjahr 2024 wurde unserem Mitarbeiter Marcus Bürger vom IHK Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf die Bestellungsurkunde überreicht. Marcus Bürger ist somit öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Schaden an und durch Kraftfahrzeug-Waschanlagen“.


Dipl.-Ing. Frank Junk

Von der IHK Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger für

  • Kraftfahrzeugschäden u. Bewertung
  • Schäden an u. durch Kfz-Waschanlagen.



IFS zertifizierter Sach­verständiger für Kraft­fahrzeug­schäden und Bewertung, IFS-Nr. 01143.


M. Sc. Marcus Bürger

Von der IHK Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­ständiger für Schäden an und durch Kfz-Wasch­anlagen.

Fachgebiete

Die Fachgebiete des Ingenieurbüros Junk

Dipl.-Ing. Frank Junk ist öffentlich bestellt und vereidigt in den Fachgebieten

  • Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
  • Schaden an und durch Kfz-Waschanlagen

Diese Fachgebiete sind zwei der insgesamt 275 Fachgebiete, die im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern benannt sind.

Die IHK empfiehlt immer dann einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen einzuschalten, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können.

Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z.B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.

Schaden an und durch Kfz-Waschanlagen

Schäden am Fahrzeug, die durch eine Kfz-Waschanlage entstehen, sind ein großes Ärgernis. Deren Beurteilung erfordert eine spezielle Ausbildung des Sachverständigen, da die dynamischen Bewegungsabläufe und die technische Funktionsweise der Waschstraßen und -anlagen im Detail bekannt sein müssen. Auch kommt es durch Fehlverhalten der Nutzer der Kfz-Waschanlagen häufig zu Schäden an den Waschaggregaten, die es zu beurteilen gilt.

Der Kfz-Sachverständige Dipl.-Ing. Frank Junk hat sich auf derartige Fälle spezialisiert und fertigt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in diesem Fachgebiet bundesweit Gutachten an.

Leistungen

Schadenermittlung am Fahrzeug

Der Kfz-Sachverständige wird häufig damit beauftragt, eine Ermittlung des unfallbedingten Haftpflichtschadens vorzunehmen, wobei neben der Höhe der Reparaturkosten auch sämtliche schadenrelevante Werte wie z.B. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer etc. festgestellt werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für den Gutachter können beim Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend gemacht werden.

Auch im Rahmen der Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) fertigt das Ingenieurbüro Junk Gutachten an unter Berücksichtigung der jeweils gültigen AKB.

Die Bewertung eines Fahrzeugs

Im Falle eines geplanten Verkaufs oder Kaufs eines Fahrzeuges oder um z.B. auch bei einen selbstverschuldeten Fahrzeugschaden mögliche Reparaturkosten oder Minderungen des Kaufpreises beziffern zu können, führt das Ingenieurbüro Junk Wertefeststellungen durch.

Wertefeststellungen allgemein

Das zu bewertende Fahrzeug wird zunächst einer optischen Sichtprüfung unterzogen und anschließend auf Funktionsfähigkeit verschiedener Fahrzeugteile geprüft. Des Weiteren spielen Verschleiß, eventuell festgestellte Schäden und Mängel, Laufleistung, Alter und Ausstattungsmerkmale eine wichtige Rolle bei der Fahrzeugbewertung. Wenn man ein Fahrzeug ankaufen oder verkaufen möchte, ist es natürlich auch noch wichtig, ob sich das Fahrzeug in einem gepflegten Zustand befindet und ob ein Scheckheft mit regelmäßigen Reparaturintervallen vorgelegt werden kann.

Oldtimer- und Youngtimer-Bewertungen

Für die Bewertung eines Oldtimers ist eine besondere Qualifikation des Sachverständigen erforderlich. Unser Büro ist mit dem Thema Oldtimer befasst. Neben eigenen Recherchen nutzen wir auch den Datenbestand renommierter Bewertungsorganisationen.
Als Classic-Tax-Partner sind wir befugt, entsprechende Zertifikate auszustellen.

Die Rekonstruktion der Schadensentstehung am Fahrzeug

Auf Grundlage der Fahrzeugbeschädigungen und anhand der Spuren an der Unfallörtlichkeit werden Kollisionsgeschwindigkeiten und Annäherungsgeschwindigkeiten berechnet, um dadurch einen Unfall rekonstruieren zu können und Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit zu ziehen. Daneben werden Plausibilitäts- und Kausalitätsprüfungen durchgeführt und eine Vielzahl von speziellen Aspekten berücksichtigt (z.B. Insassenpositionen, Airbagauslösung etc.).

Sonderfahrzeuge

    • Krafträder
    • Wohnwagen, Wohnmobile
    • Baumaschinen, Traktoren und Anhänger
    • LKW und Sonderaufbauten
    • Spezialfahrzeug

An den oben benannten Fahrzeuggruppen erstellt das Sachverständigenbüro Schaden- und Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und technische Analysen.

Motor-, Getriebe-, Aggregateschäden

Beim Motor- Getriebe- und Aggregateschadengutachten steht zumeist die Ermittlung der Ausfallursache im Vordergrund. Außerdem werden Reparaturmöglichkeiten aufgezeigt und eine Reparaturkostenkalkulation gefertigt.

Schäden an Fahrzeuglackierung und Karosseriemaßhaltigkeit

Muss über Schäden, Fehler oder Mängel an Fahrzeuglackierungen geurteilt werden, kann unser Büro Gutachten auf diesem Fachgebiet erstellen.

Ebenso gehört die Überprüfung der Karosseriemaßhaltigkeit zu unseren Fachgebieten. Hierbei wird der fachgerechte Sitz von Karosserieteilen nach der Serienproduktion oder Unfallreparatur gemäß Herstellerkriterien überprüft.

Verkehrsflächenreinigungen

Bei Verkehrsunfällen entstehen häufig durch Leakagen Verunreinigungen durch auslaufende Betriebsflüssigkeiten (z.B. Motoröl, Kühlflüssigkeiten, Betriebsstoffe). Dabei wird die Straßendecke oder auch das Pflaster verunreinigt.

Durch die spezielle Ausbildung können wir Beurteilungen erstellen und Aussagen zum Kostenaufwand der durchgeführten und notwendigen Reinigungsarbeiten treffen.

Reparaturkostenanalysen

Durchgeführte Reparaturleistungen im Rahmen der Unfallreparatur, Verschleißreparatur oder der turnusmäßigen Wartung werden überprüft.

Havarie-Schäden

Erstellung von Gutachten über Schäden an und durch Ladung.

Gutachten in gerichtlichen Verfahren

Das Ingenieurbüro Junk erstellt Gerichtsgutachten gemäß Beweisbeschluss des beauftragenden Gerichts unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen der jeweiligen Gerichte.

Die erforderlichen Kfz-Gerichtsgutachten können sowohl in Strafsachen, zivilen Rechtsstreitigkeiten als auch im selbstständigen Beweisverfahren zum Einsatz kommen.

Referenzen

Standorte

Gerichte

Gerichtsgutachten

Eignung und Sachkunde sind wichtige Eckpfeiler

Öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige unterziehen sich einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren, z.B. bei den Industrie- und Handelskammern hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und Sachkunde.

Ein geleisteter Eid bekräftigt, dass die Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch erfolgt.
In gerichtlichen Verfahren werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bevorzugt beauftragt.

Qualitätssicherung im Sachverständigenwesen

Die IfS GmbH (Institut für Sachverständigenwesen) bemüht sich um Unterstützung des Sachverständigenwesens im Bereich der Qualitätssicherung. Dies geschieht durch einheitliche Prüfung von Sachverständigen für den gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union.

Diejenigen Sachverständigen, die sich einer Prüfung unterzogen haben und die Kriterien erfüllen, dürfen das Zeichen der IFS-Zertifizierung nutzen um zu verdeutlichen, dass sie die Qualitätskriterien erfüllen. Dipl.-Ing. Frank Junk ist seit vielen Jahren IfS-zertifiziert und wird regelmäßig nach den IfS- Kritierien qualitätsüberprüft. Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt dabei nach einheitlichen Kriterien entsprechend der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024.

Wir sind für Sie da

Inhaber
Dipl.-Ing. Frank Junk

Sie haben Fragen zu unseren Aufgaben­­gebieten? Sie wünschen eine Beratung rund um das Thema Unfall­abwicklung?

Gerne stehe ich Gerichten, Anwälten, Privat­kunden sowie Versicherungen rund um die Themen Werter­mittlung, Abwicklung sowie Controlling durch Aktenprüfung zur Seite.

Sie erreichen mich direkt unter
Mobil 02173 / 20 444 28
oder 

Marcus Bürger
Master of Science

Sie haben Fragen zu technischen Themen oder Rückfragen zu einem Gut­achten?

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

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Sandra Schwan
Office Management

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